Angeblich soll sich Beyoncé bei ihrem Lied „XO“ bei dem Stück eines anderen Musikers bedient haben. Bereits 2014 reichte der Background-Sänger Ahmad Lane bei dem zuständigen Gericht Klage ein.
Jetzt haben sich Queen Beys Anwälte zu den Plagiatsvorwürfen geäußert und stellen dabei wenig überraschend fest, dass die beiden Stücke „weder textliche noch musikalische Ähnlichkeiten aufweisen – außer vielleicht den Buchstaben X und O“, denn Lanes Song trägt den Titel „XOXO“.
Dennoch bleibt der Musiker bei seiner Behauptung und fordert 7 Millionen Dollar Entschädigung von dem Superstar. Ob sich Beyoncé nun tatsächlich bei dem Mann bedient hat oder nicht, muss nun das Gericht entscheiden.
Deine Meinung zu diesem Thema? Hier kommentieren!
Quelle: Videovalis
Speak Your Mind
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.