Wegen Mordes an Rudolph Moshammer hat das Münchner Schwurgericht Herisch A. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Münchner Landgericht ist der Überzeugung, dass der 26jährigie Angeklagte den Modezar in der Nacht zum 14. Januar 2005 erdrosselt hat. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sah zudem eine besondere Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung von Herisch A. bereits nach 15 Jahren unmöglich ist.
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