Das Berliner Landgericht hat eine Klage von Uschi Glas gegen das Land Berlin abgewiesen. Für die Schauspielerin erschien Anwalt Markus Roscher in Berlin vor Gericht. Das Landgericht sah es allerdings nicht als erwiesen, dass die Persönlichkeitsrechte der Schauspielerin durch die Verwendung ihrer persönlichen Daten bei Ermittlungen der Polizei gegen einen Porno-Anbieter im Internet schwer geschädigt wurden. Uschi Glas forderte Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro, die sie einem guten Zweck spenden wollte.
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