Entgegen den Erwartungen, hat es heute kein abschließendes Urteil im Prozess um die Plagiatsvorwürfe gegen Bushido gegeben. Wie „AP“ meldet, brauche die Zivilkammer des Hamburger Landgerichts mehr Beweise.
Knackpunkt sei hauptsächlich, dass nicht einwandfrei geklärt sei, ob die französische Gothic-Band „Dark Sanctuary“ überhaupt zu einer Klage berechtigt ist. Es sei nicht klar, wer in der Band sich hinter welchem Pseudonym verberge. Die Kläger müssten aber eindeutig identifiziert werden können.
In vier Wochen soll mit der Beweisaufnahme begonnen werden.
Bushido wird von den Goth-Rockern beschuldigt, sich für mindestens 16 seiner Songs widerrechtlich bei Dark Sanctuary bedient zu haben.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
bushido du siest voll geil aus omg deine lieder sind soooooooooooooooooo hamer alta