Ganz neue Erfahrung für Alexander Hold: Der TV-Richter, der früher selbst als Staatsanwalt und Richter tätig war, musste vor dem Landgericht Augsburg laut der „Augsburger Allgemeinen“ eine Niederlage hinnehmen. Der 46jährige hatte gegen ein Urteil geklagt, dass ihn dazu verpflichtete, Fahrtenbücher für seine Autos zu führen.
Das Urteil stammt aus dem Jahr 2007. Damals war ein auf Hold zugelassener Geländewagen auf der Autobahn A7 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Wie das Polizeifoto zeigte, saß Hold aber nicht selbst am Steuer.
Wer der Unbekannte war, ist bisher nicht geklärt. Auch weil Hold sich auf sein Recht als Beschuldigtem berief, die Aussage zu verweigern. Daraufhin erging das Urteil, Hold habe zukünftig für jedes seiner Fahrzeuge ein Fahrtenbuch zu führen.
Nachdem das Urteil nun bestätigt wurde, wird der Fernsehrichter um die lästigen Fahrtenbücher nicht herumkommen.
[AMAZONPRODUCT=3776625392]
Deine Meinung zu diesem Thema? Hier kommentieren!
Speak Your Mind
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.