Laut „Bild-Zeitung“ wollen die Gothic-Rocker einige ihrer Songs auf dem Bushido Album wieder erkannt haben. Deshalb reichte ihre Plattenfirma „Sound Cave“ nun Klage am Hamburger Landgericht ein. Eine außergerichtliche Einigung zwischen Bushidos Label „Ersguterjunge“, der Plattenfirma Universal Music und „Dark Sanctuary“ scheiterte kürzlich, weswegen nun im Januar die Verhandlung beginnt.
Dazu wurde ein Gutachten des Berliner Musikwissenschaftlers Prof. Dr. Hartmut Fladt angefordert. Alexandre Duve, Anwalt der Kläger, zitiert Prof. Fladt mit den Worten, ihm sei noch nie „eine derart drastische Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle begegnet wie in diesem Fall.“
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Foto(s): © Kasskara
Ach Mensch, der kleine Gangsta-Rapper in Not!