Amanda Bynes steht erst einmal unter der Vormundschaft ihrer Mutter. Nachdem die Eltern der Schauspielerin am 25. Juli die entsprechenden Dokumente eingereicht hatten, um die Kontrolle über die persönlichen und finanziellen Belange ihrer skandalgeplagten Tochter zu erhalten, wurde Mutter Lynn dieses Recht am Freitag, 9. August, zugesprochen.
Die Vormundschaft gibt ihr laut dem Richter das „Recht auf die Kontrolle der Unterbringung und das Recht, die medizinische Versorgung zu bestimmen“, zitiert „Us Weekly“. Tamar Arminack – der Anwalt der Eltern – bemerkte zudem: „Meine Mandanten sind nur daran interessiert, dass es ihrer Tochter wieder besser geht.“ Bynes selbst hält die Vormundschaft derweil nicht für notwendig, wie ihr Anwalt das Gericht wissen ließ.
Die vorläufige Vormundschaft über die 27-Jährige gilt nun erst einmal bis zum 30. September. Dann soll es eine erneute Verhandlung über Bynes‘ Zustand geben.
Der Star war zuletzt nach einer Reihe von Skandalen in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Ausschlaggebend für ihre Einweisung war ein Vorfall am 22. Juli, als Bynes ein Feuer vor einem fremden Haus gelegt und dabei um ein Haar noch ihren kleinen Hund in Brand gesetzt hatte. Nachdem sie zunächst von der Polizei verhaftet worden war, hatte man sie später in die Psychiatrie eingewiesen.
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