Rihanna:
Siegt gegen Topshop

Rihanna

Rihanna hat den Rechtsstreit mit dem britischen Modeunternehmen Topshop für sich gewinnen können. Die Entscheidung des Gerichts wurde am 31. Juli von der BBC bestätigt.

Die Sängerin verklagte die Bekleidungsfirma auf rund 3,77 Millionen Euro, weil diese ohne Einverständnis der 25-Jährigen ein Foto auf T-Shirts druckte, das Rihanna bei dem Musikvideodreh zu ihrem Song „We Found Love“ in Nordirland zeigt. Die Sängerin behauptete, dass das besagte Foto einer Abbildung auf einer ihrer CD-Hüllen „sehr ähnlich“ sieht und deswegen bei Fans den Anschein erwecken könnte, dass es sich bei den T-Shirts um „offizielles“ Fanmaterial mit „einer emotionalen Verbindung zu deren Heldin“ handelt.

Topshop hielt dagegen und betonte, dass sie die Rechte des Fotos von einem Fotografen erworben haben und demnach berechtigt sind, den Schnappschuss für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Die Anwälte der Modemarke brachten auch das Argument vor, dass ein Künstler juristisch gesehen nicht das Recht auf die alleinige Vermarktung seiner Person hat.

Letztlich stimmte Richter Mr Justice Birss aber der Sängerin zu, da „der Verkauf dieser Abbildung, dieser Person, auf diesem Kleidungsstück, in diesem Geschäft, in diesen Umständen eine andere Angelegenheit ist“ und fügte hinzu:

„Ich spreche Topshop für den Verkauf des T-Shirts ohne deren Zustimmung für schuldig, da es sich dabei um den irreführenden Verkauf einer Ware eines Dritten handelt.“

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von Hirsch Heinrich

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