Photo: EMI/TBC Pete Doherty muss vorerst nicht ins Gefängnis. Bei der heutigen Urteilsverkündung im Prozess wegen Drogenbesitzes drückte die zuständige Richterin noch einmal beide Augen zu. Der Sänger hatte sich bereits im Juli schuldig bekannt und von der Richterin die Auflage erhalten, zu entgiften und einen Entzug zu machen.
Obwohl das mit dem Entzug augenscheinlich nicht funktioniert hat, bekam Doherty nun noch einmal eine zweite Chance.
Bis zum 4. September soll er beweisen, dass es ihm wirklich ernst damit ist, von den Drogen loszukommen.
Sollten beim nächsten Termin wieder keine Fortschritte erkennbar sein, heißt es für den Rock-Star: Ab in den Knast!
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