Knapp zehn Tage ist es her, dass Annette Schavan nach dem Entzug der Doktor-Würde von ihrem Amt als Bundesbildungsministerin zurückgetreten ist. Den Rücktritt hatte sie damit begründet, dass sie gegen das Urteil des Fakultätsrates der Uni Düsseldorf klagen wolle und dieses Vorgehen das Amt als Ministerin beschädigen würde.
Wie der „Spiegel“ nun meldet, haben Schavans Anwälte heute die Klage gegen die Universität beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Für die Anwälte steht fest, dass das Plagiatsverfahren gegen ihre Mandantin fehlerhaft und das Urteil unverhältnismäßig gewesen sei.
Schavan wurde am 5. Februar vom Rat der Philosophischen Fakultät der Uni Düsseldorf des Plagiats bezichtigt und vorgeworfen, bei ihrer Doktorarbeit „vorsätzlich getäuscht“ zu haben und ihr deswegen den Doktor-Titel aberkannt.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
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