Joe Cocker hat vor Gericht gegen einen Bottroper gewonnen. Der Sozialarbeiter Jörg W. wurde von dem Sänger verklagt, nachdem er 2006 im Internet die CD ‚Joe Cocker Live in Denver’ kaufte und 2011 schließlich wieder verkaufte.
Gekauft hat diese allerdings eine Mitarbeiterin von Cockers Anwalt, woraufhin festgestellt wurde, dass es sich bei der CD um keine von Cocker genehmigte Originalplatte handelt. „Ich bekam einen Brief von Cockers Rechtsanwalt. Ich sollte einen Unterlassungserklärung unterschreiben, sollte 2.300 Euro zahlen. Die habe ich zurückgewiesen. Dann wurde ich verklagt“, berichtet Jörg W. gegenüber ‚Bild’.
Da Cocker an der Schwarz-Aufnahme nichts verdient, will er diese auch nicht im Umlauf haben, wie sein Anwalt Rüdiger Pegeg erklärt. Richter Klaus Brünger sprach das Urteil zugunsten Cockers und warnte bei der Verhandlung in Bochum gestern, 6. Dezember: „Wenn ich so ein Ding in der Hand habe, sehe ich doch, ob es von einer großen Plattenfirma ist, oder nicht. Man muss sich vergewissern, ob das legal ist.“ Als Strafe muss der 54-Jährige nun 5.000 Euro zahlen.
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Foto(s): © Andrew Macpherson
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