Chris Browns Bewährungsstrafe wird auf jeden Fall bis nach seiner Tour andauern. Der Sänger verprügelte 2009 seine damalige Freundin Rihanna und wurde dafür zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Gestern, 1. November, musste er zu einer Anhörung vor Gericht erscheinen, bei der Richterin Patricia Schnegg entschied, dass er nach seiner Europa-Tour, die diesen Monat beginnt, im Januar in den Gerichtsaal zurückkehren muss, um sie über seine Fortschritte auf dem Laufenden zu halten.
Im Februar dieses Jahres wurde Browns Antrag auf die Erlassung der restlichen Bewährungszeit abgewiesen. Im September stellte Schnegg die Dokumente über die gemeinnützige Arbeit, die Brown zusätzlich verrichten musste, in Frage und nannte diese etwas kryptisch. Die Dokumente waren bei der gestrigen Anhörung allerding kein Thema.
Der 23-Jährige durfte selbst nicht sprechen. So sagte sein Anwalt Mark Geragos laut einem CNN-Bericht während der Verhandlung: „Ich tanze nicht, du sprichst nicht.“ Richterin Schnegg scherzte daraufhin: „Ich würde sie aber gerne tanzen sehen, Herr Geragos.“
Brown kommt im Rahmen seiner Tour auch für einige Konzerte nach Deutschland. Auftritte sind in Berlin (22. November), Stuttgart (23. November), Dortmund (27. November) und Frankfurt (29. November) geplant.
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