Beyoncé Knowles wurde von dem Videospiel-Entwickler „Gate Five“ auf 100 Millionen US-Dollar verklagt. Das Unternehmen beschuldigt die 30-jährige Sängerin des Vertragsbruchs und verlangt deshalb Schadensersatz in Millionenhöhe.
So soll die Umsetzung eines Tanz-Videospiel namens „Starpower: Beyoncé“ nicht zustande gekommen sein, weil die Musikerin, die daran hatte mitwirken sollen, das Projekt angeblich fallen gelassen hatte. Obwohl Beyoncé darauf hoffte, dass die Klage abgewiesen würde, hat Richter Charles Ramos vom Kammergericht in Manhattan dieser nun stattgegeben.
Die riesige Schadensersatzsumme begründet die Softwarefirma damit, dass ihnen durch den Abbruch des Projekts nicht nur die sieben Millionen US-Dollar, die sie ursprünglich investierten, verloren gingen, sondern auch die geschätzten 100 Millionen Dollar Umsatz, die sie sich ausgerechnet hatten. Zudem seien sie kurz vor Weihnachten 2010 dazu gezwungen gewesen, 70 Angestellte zu entlassen.
Neben Schadensersatz fordert „Gate Five“ außerdem ein Unterlassungsurteil, dass es der Sängerin unmöglich machen würde, jemals wieder an einem Videospiel zu arbeiten.
Beyoncés Anwalt hat bereits auf die Anschuldigung reagiert und erklärt, dass es der Spiele-Entwickler sei, der sich nicht an den Vertrag gehalten habe. Laut dem Rechtsvertreter sei „Gate Five“ nicht in der Lage gewesen, die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen.
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