Menowin Fröhlich darf noch nicht aus dem Gefängnis. Der ehemalige „Deutschland sucht den Superstar“-Kandidat muss seine Haftstrafe von 313 Tagen komplett absitzen. Dies hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden und damit seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt.
Für Fröhlich ist damit das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. „Sein Anwalt hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt“, verrät ein Sprecher des Amtsgerichts gegenüber „Bild“.
Der Sänger wurde bereits 2005 wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und im August 2009 unter Auflagen entlassen. Dazu gehörte, dass sich der 23-Jährige regelmäßig bei Bewährungshelfern melden musste, was er jedoch nicht tat. Schließlich beschloss das Gericht im Januar 2011, dass er erneut hinter Gittern müsse.
Eine Quelle des Amtsgerichts erklärte damals in der „B.Z.“: „Herr Fröhlich hat sich nicht mehr bei seiner Bewährungshelferin gemeldet. Daraufhin wurde er dreimal vom Gericht vorgeladen, um Stellung zu nehmen. Zu diesen Terminen ist er nicht erschienen. Daraufhin wurde die offene Bewährung aufgehoben.“
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