Schon letzte Woche war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim überlege, gegen den Freispruch von Jörg Kachelmann Revision einzulegen. Wie „sueddeutsche.de“ nun meldet, wurde der Antrag heute fristgerecht gestellt.
Das bedeutet, dass sich der Fall Kachelmann vermutlich noch Monate hinziehen wird. Das Blatt zitiert Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge, die Revision sein notwendig, um eine ausführliche Urteilsbegründung zu bekommen, die dann gründlich geprüft werden müsse.
Danach könne entschieden werden, ob eine Revision durchgeführt werde.
Oltrogge schätzt, dass die Begründung bis Ende September vorliegt. Danach müsse die Staatsanwaltschaft innerhalb eines Monats eine schlüssige Begründung für die Revision vorbringen. „Im Oktober wissen wir, wohin die Reise geht“, so der Staatsanwalt.
Sollte es zu einer Revision kommen, ist dann der Bundesgerichtshof (BGH) am Zug, der entscheiden müsse, ob die Revision verworfen wird und der Freispruch gegen Kachelmann damit rechtskräftig wird, oder der Revision stattgegeben wird und der Fall zurück an das Landgericht Mannheim verwiesen wird. Dies kann bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.
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