Lindsay Lohan wird im Prozess um die angeblich gestohlene Halskette im Wert von 2.500 Dollar vermutlich die Aussage verweigern.
Die 24-jährige Schauspielerin muss am Freitag, 25. März, im Prozess um die angeblich gestohlene Halskette im Wert von 2.500 US-Dollar vor den Richter treten. Dann wird sich herausstellen, ob der Star einer Verständigung mit dem Richter zugestimmt hat. Allerdings, so Mutter Dina, gehe es Lindsay nur darum, den Prozess schnellst möglich hinter sich zu bringen, weshalb sie eine Verweigerung der Aussage in Erwägung ziehe.
„Offensichtlich bekennt sie sich nicht schuldig“, erklärte Dina gestern, 21. März. „Meine Kinder stehlen keine Sachen. Aber das System ist so merkwürdig in Los Angeles. Wir ziehen ein paar Optionen in Erwägung und wollen es einfach in der kürzesten Zeit hinter uns bringen. Lindsay hat ein paar Filmrollen in Aussicht und wir wollen das so schnell wie möglich hinter uns bringen. Morgen, 22. März, sprechen wir mit den Anwälten und nach dem Gespräch werden wir unsere Entscheidung fällen.“
Lindsay, die in dem Fall letzten Monat auf nicht schuldig plädiert hat, hat mehrfach darauf bestanden, die Kette nicht gestohlen zu haben, sondern hatte behauptet, das Schmuckstück aus Publicity-Gründen entliehen zu haben. Ihre Mutter kann deshalb nicht verstehen, wie es überhaupt so weit hatte kommen können. Im Gespräch mit der ‚New York Daily News‘ erklärte sie: „Sie hat die Kette ganz klar ausgeliehen. Und die Anklage sollte längst runter bei Fehlverhalten sein, denn die Kette war nicht mal ansatzweise so viel wert, wie die behauptet haben.“
Lindsay ist derweil außerdem auf Bewährung, zurückgehend auf einen Verkehrsdelikt von 2007, als sie wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt worden war. Deshalb wird jetzt davon ausgegangen, dass sie drei Monate hinter Gittern verbringen muss, wenn sie einem Deal mit dem Richter zusagt und die Aussage verweigert. Allerdings könnte es sein, dass sie im Endeffekt nicht länger als drei Wochen im Gefängnis verbringen muss, wegen Problemen durch Überfüllung in den Haftanstalten.
Stimmt sie dem Deal des Richters nicht zu und plädiert weiterhin auf nicht schuldig, wird sie am 22. April ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen und könnte dann sofort ins Gefängnis wandern, wenn ihr Verhalten als Verletzung ihrer Bewährungsauflagen aufgefasst wird.
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