Da hat Bushido aber mal richtig daneben gegriffen. Seit gestern steht fest, dass sich der Rapper für 13 seiner Songs bei der französischen Gothic-Kapelle „Dark Sanctuary“ bedient hat – ohne zu fragen, versteht sich.
Das Landgericht Hamburg gab den Franzosen Recht, die wegen der Urheberrechtsverletzung geklagt hatten. Die Richter folgten einem Gutachten des UdK-Professors Hartmut Fladt, der keinen Zweifel daran ließ, dass Bushido sich auf seinem Album „Von der Skyline bis zum Bordstein“ mit fremden Federn geschmückt hat.
Auf Bushido kommt nun eine Strafe von 63.000 Euro zu. Zudem müssen alle Tonträger, auf denen die fraglichen Songs zu finden sind, vernichtet werden. Darunter sind nicht nur Bushidos eigene CDs, auch Sampler wie „Bravo Hits 56“ oder „The Dome Vol. 41“ sind betroffen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Bushido kann noch in Berufung gehen.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
Ach je 😀 wie lächerlich, das kann er eh aus de Protokasse zahlen 😀 da hat man ihn sicherlich hart getroffen 😀 hahaha