Die Wäsche-Firma „Triumph“, die die Kreationen des Designers im Programm hat, ist deshalb vor das Landgericht München gezogen und hat wegen Urheberrechtsverletzung geklagt.
Mit Erfolg. Wie das Unternehmen in einer Presseerklärung mitteilt, folgte das Landgericht München der Argumentation des Wäsche-Konzerns und untersagte die Ausstrahlung des Videos in Deutschland.
Die etwas einfallslosen Rechtfertigungsversuche des Musik-Riesen, es könne sich nur um zufällige Ähnlichkeiten handeln und man habe sich bei Picasso inspirieren lassen, konnten die Richter hingegen nicht überzeugen. Auch die Tatsache, dass die Lozanov-Kreationen bereits am 27. Mai 2009 erstmals öffentlich vorgestellt wurden, das Beyoncé-Video aber erst Mitte November 2009 seine Uraufführung feierte, bringen Sony in Erklärungsnöte.
Es wird erwartet, dass Sony Widerspruch gegen das Urteil einlegen wird.
Und darum geht es. Das ist der Entwurf des bulgarischen Triumph Inspiration Award 2009 Gewinners Iskren Lozanov.
Und hier gibt es das Beyoncé-Video zum Vergleich.
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Foto(s): © HauprBruch GbR / Triumph International
so arm sind die stars nun scjon dass sie schlüpper klaun müssen!
Tja, das kann passieren!