Roman Polanski kommt vorerst nicht auf Kaution auf freien Fuß. Ein Gericht in der Schweiz hat gestern einen entsprechenden Antrag des Regisseurs abgelehnt. Das Fluchtrisiko sei nach Einschätzung der Richter zu hoch.
Zudem spielt natürlich auch die Vorgeschichte eine Rolle. Polanski hatte sich 1978 schuldig bekannt, mit einem 13-jährigen Mädchen Sex gehabt zu haben. Kurz vor der Urteilsverkündung floh der Filmemacher aber nach Frankreich, weil er fürchtete, die damaligen Richter wollten an ihm entgegen gemachter Absprachen ein Exempel statuieren und ihn auch wegen Vergewaltigung verurteilen.
In der Tat sind in den vergangenen Jahren Indizien aufgetaucht, die diese Behauptung stützen.
Deshalb ist es für Polanskis Anwalt Herve Temime laut „The Hollywood Reporter“ auch nicht nachvollziehbar, dass man seinem Mandanten jetzt eine Freilassung auf Kaution versage. Er kündigte an, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.
Möglicherweise stellt er auch einen neuen Antrag, in dem die Haft in einen Hausarrest mit elektronischen Fußfesseln umgewandelt wird. Den Arrest könnte Polanski dann in seinem Haus in der Schweiz absitzen.
Dies hätte auch den Vorteil, dass der Regisseur seinen neuen Film „The Ghost“ rechtzeitig zur avisierten Premiere auf der Berlinale 2010 fertigstellen kann. Anderenfalls drohen laut Temime bis zu 40 Millionen Dollar Verlust für die Investoren, die an dem Projekt beteiligt sind.
Die US-Behörden haben noch bis Ende November Zeit, einen Auslieferungsantrag an die Schweiz zu stellen. Sollte Polanski diesen anfechten, könnte sich die Sache noch Jahre in die Länge ziehen.
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Hier gibt’s das Video von Polanskis morgendlicher Autogrammstunde.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
ich glaube auch, dass der wahrscheinlich wieder abhauen würde. der hat zuviel zu verlieren.