Hat sich Stephanie Meyer für ihre „Twilight“-Romane etwa bei den Werken anderer Autoren bedient? Die Jungautorin Jordan Scott ist sich dessen laut „TMZ.com“ ganz sicher.
Die Junge Frau hat die Erfolgsautorin verklagt, weil sie ihr Urheberrecht verletzt sieht. Ihrer Meinung nach sind die Ähnlichkeiten zwischen ihrem Buch „The Nocturne“ aus dem Jahre 2006 und Meyers viertem „Twilight“-Roman „Breaking Dawn“ (2008) zu frappierend, als dass es sich um bloße Zufälle handeln könne.
Unter anderem gebe es in beiden Büchern eine Sexszene nach der Hochzeit sowie eine Szene, in der eine Frau erkrankt, weil sie mit einem Kind mit „bösen Kräften“ schwanger ist. Auch dass die Frau des Hauptcharakters stirbt, kommt in beiden Büchern vor.
Teilweise seien die Dialoge in beiden Werken fast identisch, argumentiert Scott in ihrer sehr detaillierten Klageschrift. Sie fordert deshalb Schadenersatz und einen Verkaufsstopp von „Breaking Dawn“.
Stephanie Meyer und ihre Anwälte wiesen die Vorwürfe inzwischen zurück. Weder sie noch irgendjemand aus ihrem Umfeld habe vor der Klage jemals etwas von Jordan Scott gehört, ließ sie mitteilen.
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Foto(s): © 2009 Concorde Filmverleih GmbH
wär jan ding! aber sowas passirrt ja dauernt
Na da ist der guten Frau wohl für ihr leztes Buch nichts mehr eingefallen…
Ich kann mir das nicht vorstellen,und ein verkaufsstop wäre nicht gut.