Eisbär Knut:
Beschäftigt die Gerichte


Seit heute wird vor dem Berliner Landgericht der Rechtsstreit um Star-Eisbär Knut ausgetragen. Der Tierpark Neumünster verlangt, an den Einnahmen, die Knut dem Berliner Zoo beschert hat, beteiligt zu werden.

Und das aus gutem Grund. Knut gehört eigentlich dem Tierpark Neumünster. Der Vater des Bären wurde zu Zuchtzwecken von dem Tierpark an die Berliner ausgeliehen. Laut Vereinbarung gehört der erste lebende Nachkomme dem Tierpark Neumünster.

Knut ist nun dieser erste Nachkomme und die Verantwortlichen in Neumünster beklagen sich nun, von den Knut-Millionen keinen Cent gesehen zu haben.

Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Zoo Auskunft über die Gewinne der Kunt-Vermarktung geben muss.

Sollte es so kommen, geht der Streit ums große Geld erst richtig los.

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Foto(s): © HauptBruch GbR

von TIKonline.de

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