Seit Mitte Juli liefen gegen Mark Medlock zwei Ermittlungsverfahren – eins wegen Körperverletzung und eins wegen sexueller Belästigung. Im ersten Fall wurde der DSDS-Sieger Ende 2008 zu einer Geldstrafe von 56.000 Euro verurteilt. Nachdem er anfänglich noch gegen das Urteil Berufung einlegen wollte, akzeptierte Marc im Januar den Strafbefehl.
Nun ist auch das Verfahren wegen sexueller Belästigung vom Tisch. Wie Michael Grunwald von der Staatsanwaltschaft Berlin auf Nachfrage bestätigte, wurde das Ermittlungsverfahren gegen Medlock eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf den § 154 der Strafprozessordung, der besagt, dass von der Verfolgung einer Tat abgesehen werden kann, wenn der Beschuldigte wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig verurteilt wurde und das zu erwartende zweite Urteil gegenüber dem ersten nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Heißt im Klartext: Das Bußgeld von 56.000 Euro sind Strafe genug.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
Nun sollte Mark doch endlich wieder bereit sein, musikalisch durchzustarten. Odre isses nun vorbei mit der Karriere?
Mark Medlock veröffentlicht am 24.04. seine neue Single „Mamacita“, die auf dem am 08.05. erscheinenden Album „Club Tropicana“ mit drauf ist.
Auf der BBQ-Bootstour von T-Mobile am 14.04., in der siebten DSDS-Mottoshow am 25.04 und beim Cometen – für den er als bester nationaler Künstler nominiert ist – am 29.05. wird er seine Single und sein neues Album vorstellen.
Ein weiterer Termin – sehe ich gerade – ist das Stadtfestival am 29.08.2009 in Essen.
Antwort: Jetzt geht’s los, jetzt geht’s looooos … 😉