Roman Polanski wird wohl auch in Zukunft nicht in die USA reisen können, ohne Gefahr zu laufen, sofort verhaftet zu werden. Trotz mehreren Anträgen auf Einstellung des seit 1977 laufenden Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen, haben Richter und Staatsanwaltschaft in Los Angeles kein Einsehen.
Der Regisseur hatte sich 1977 an der damals 13jährigen Samantha Geimer vergangen und sich im folgenden Prozess schuldig bekannt, Sex mit einer Minderjährigen gehabt zu haben. Vor der Urteilsverkündung floh Polanski aber nach Frankreich, wo er bis heute lebt.
Die Richter in L.A. argumentieren nun, dass, um die Schließung des Verfahrens zu beantragen, Polanski erst einmal den Urteilsspruch entgegennehmen müsse. Bei der für den 21. Januar angesetzten Anhörung zur Verfahrenseinstellung müsse der 75jährige also persönlich anwesend sein.
Hilfe bekommt Polanski derweil von seinem damaligen Opfer. Die heute 45 Jahre alte Samantha Geimer forderte das Gericht auf, den Prozess endlich zu beenden. Jeder weitere Tag, an dem wieder und wieder Details veröffentlicht würden, würde ihr, ihrem Mann und ihren Kindern Schaden zufügen.
„Wenn Polanski nicht vor den Richter treten kann, um seinen Antrag vorzubringen, kann ich, das Opfer, das sehr wohl und ich, das Opfer, werde es auch tun“, sagte Greiner laut „BBC“.
Sowohl Greimer als auch die Anwälte Polanskis sind davon überzeugt, dass mit der Hinhaltetaktik des Gerichts von Verfahrensfehlern von vor 30 Jahren abgelenkt werden soll.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
Soweit isses schon, dass Vergewaltigungsopfer fordern, dass das Verfahren eingestellt wird, weils sich so in die Länge zieht!!! Frechheit!!!