Der Sohn von Uschi Glas wurde heute wegen versuchter Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen à 60 EUR verurteilt. Insgesamt soll Benjamin Tewaag über 10.000 Euro Geldstrafe zahlen.
Am 11.6.2013 hatte sich Ben Tewaag mit zwei Frauen bei gemeinsamen Sex- und Fesselspielen zu dritt in seiner Wohnung vergnügt. Später war die Stimmung gekippt und Ben habe versucht, eine der Frauen gegen ihren Willen ebenfalls zu fesseln. Diese wehrte sich mit einem kräftigen Griff in die Hoden des Verurteilten woraufhin dieser zugeschlagen hatte und der Frau das Jochbein brach.
Vor dem Berliner Strafgericht erschien Ben Tewaag in Anzug, Hemd und mit Sonnenbrille. Ein letzter Zeuge wurde am dritten Verhandlungstag verhört. Über drei Stunden dauerte der Gerichtstermin. Die Staatsanwaltschaft forderte für den in der Vergangenheit bereits mehrfach straffällig gewordenen Angeklagten sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung.
Die Richterin hielt Tewaag zugute, dass er seit zwei Jahren nicht auffällig geworden sei und stetig versuche, sein Leben in den Griff zu kriegen. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, ist zwar weitaus milder als eine Freiheitsstrafe, doch für Ben Tewaag, der gerade seine eigene Filmproduktion aufbaut, finanziell schon etwas happig.
Über 10.000 Euro Geldstrafe – wie geht es für Ben wohl weiter? Tewaag sagte uns: „Wie es für mich weiter geht? Ich muss arbeiten. Wenn ihr mir aus dem Weg gehen könntet, könnte ich das machen.“
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Foto(s): © HauptBruch GbR
Mal umdenken
Man stelle sich vor: 2 Männer, eine Frau, Fesselspiele. Ein
Mann will etwas nicht und kneift der Frau daher heftig in die Brüste oder den
Schritt, die Frau reagiert und schlägt zu. Würde es den gleichen Aufschrei
geben? Oder würde es vielmehr Beifallsbekundungen hageln?
Die Vorgeschichte von Herrn Tewaag mutet mir
persönlich nicht sympathisch an. Aber in diesem Fall hat er nachvollziehbar und
richtig gehandelt. Auch, weil damit die Darstellung, ein Griff/Tritt zwischen
die Beine eines Mannes sei das ultimative „Machtmittel“ für eine
Frau, als falsch entlarvt wird- und es gleichzeitig deutlich macht, dass die
von der Täterin implizierte geschlechtsspezifische Herabsetzung auch mit einer
ebensolchen, wenn auch nicht geschlechtsspezifischen, beantwortet werden kann.