Knapp zwei Wochen nach seinem 105. Geburtstag musste Johannes Heesters heute vor Gericht eine Niederlage hinnehmen.
Der greise Schauspieler hatte den Historiker Volker Kühn verklagt, weil dieser in seinem Buch „Hitler und die Künstler – Mit den Wölfen geheult“ behauptet, Heesters sei 1941 im KZ Dachau für die SS-Wächter „zur Ertüchtigung und zum Vergnügen“ aufgetreten.
Heesters hat dieser Darstellung immer widersprochen. Er sei zwar in dem KZ gewesen, habe dort aber nie gesungen. Auf gerichtlichem Weg hatte er jetzt versucht, eine Unterlassung und einen Widerruf zu erwirken.
Der Jahrzehnte andauernde Rechtsstreit fand nun vor dem Berliner Landgericht mit dem Abweisen der Klage sein Ende. Laut „spiegel.de“ begründete der Vorsitzende Richter Michael Mauck das Urteil mit „gewissen Anhaltspunkten für einen Auftritt“. Eine Unterlassungsklage sei deshalb nicht zulässig.
Kühn kündigte inzwischen an, seine Aussagen nicht zu wiederholen. Zu dem Thema sei alles gesagt, so der Historiker.
Deine Meinung zu diesem Thema? Hier kommentieren!
Foto(s): © HauptBruch GbR
War doch klar das es so endet.