Elf Stunden dauerte die Verhandlung im Vergewaltigungs-Prozess um Karl Dall vor einem Gericht in Zürich. Eine Journalistin hatte ihn bezichtigt, sie im September 2013 mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben.
Am Ende konnte der Komiker den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Laut Richter Roger Weber konnte die Anklage „bei Weitem“ nicht genügend Beweise vorlegen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.
Zudem habe es in der Aussage der Klägerin „viele Ungereimtheiten“ gegeben. Folgerichtig entschied der Richter auf Freispruch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann Berufung einlegen.
Karl Dall musste aufgrund der Vergewaltigungs-Vorwürfe im Oktober 2013 vier Tage in Untersuchungshaft verbringen. Schon damals hat er vehement seine Unschuld beteuert und war davon überzeugt, dass die Wahrheit während des Prozesses ans Licht kommen würde.
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Foto(s): © SKB TV
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