Im Steuer-Strafprozess gegen Uli Hoeneß wurden soeben die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten.
Laut den Ausführungen von Staatsanwalt Achim von Engel handele es sich um „einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung“. Die von Hoeneß eingereichte Selbstanzeige sei im Hinblick auf eine verhinderte Verfolgung unwirksam, weil Hoeneß bis heute nicht alle relevanten Daten vorgelegt hätte.
Zwar könne man ihm zugute halten, dass er ein Geständnis abgelegt hat, nicht vorbestraft ist und er unter einer großen psychischen Belastung stehe, dies sei jedoch nicht für eine Bewährungsstrafe ausreichend.
Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.
Hoeneß-Verteidiger Hannes Feigen hält dem entgegen, dass eine wirksame Selbstanzeige nur knapp „an technischen Punkten und einem formalen Mangel“ scheiterte. Für Hoeneß spreche hingegen, dass er sich „mustergültig verhalten“, als erfolgreicher Geschäftsmann eine Menge Steuern bezahlt und ein Herz für andere gezeigt habe.
Die Verteidigung fordert deshalb eine Bewährungsstrafe und die Aussetzung des Haftbefehls gegen den Bayern-Präsidenten.
Bis ca. 14:00 Uhr wird sich das Gericht nun beraten, danach ist mit einem Urteil zu rechnen.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
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