Der Prozess gegen Christian Wulff ist beendet. Der frühere Bundespräsident wurde wie allgemein erwartet vom Landgericht Hannover vom Vorwurf der Vorteilsnahme freigesprochen.
Nach Ansicht der Zweiten Großen Strafkammer sei es nicht erwiesen, das Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident illegale Zuwendungen von David Groenewold angenommen hat.
Die Anklage hatte sich besonders auf einen Besuch Wulffs und seiner Familie beim Oktoberfest 2008 konzentriert. Laut der Staatsanwaltschaft hatte Filmunternehmer Groenewold einen Teil von Wulffs Hotelkosten übernommen, um diesen auf diese Weise zu motivieren, sich bei Siemens für die Unterstützung eines seiner Filmprojekte einzusetzen.
Beide Angeklagte hatten den Vorwurf von Anfang an bestritten. Ihrer Schilderung nach hatte Groenewold die Kosten ohne das Wissen Wulffs übernommen.
Christian Wulff war am 17. Februar 2012 vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten – ein Vorgang, der einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik ist.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
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