Bushido musste heute in Berlin vor Gericht antreten. Im Gerichtssaal nahm der Rapper auf der Anklagebank Platz. Was war geschehen?
Gerichtssprecher Dr. Tobias Kaehne erklärt, was im Mai 2013 vorgefallen sein soll:
„Dem Angeklagten ist eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt worden, zusammen mit dem zweiten Angeklagten. Es soll so gewesen sein, dass vier junge Männer dort erschienen sein sollen, vor dem Haus von Bushido. Sie hätten dort mehrfach geklingelt und schließlich, weil man sich belästigt gefühlt hatte, sei man herausgegangen und habe dann sie zur Rede gestellt. Dort sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der andere Angeklagte habe einem der jungen Männer eine Ohrfeige verpasst und Bushido soll ihn dann mit einem Schuh geschlagen haben.“
Tatsächlich wurde die Verhandlung nach gut einer Stunde mit einem Freispruch beendet. Dr. Tobias Kaehne erklärt:
„Beide Angeklagten sind freigesprochen worden. Sämtliche Zeugen haben hier von ihrem sogenannten Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Es stand im Raum, dass sie sich möglicher Weise selbst am Tattage rechtswidrig, womöglich strafbar verhalten haben. Außerdem stand im Raum, dass sie falsche Angaben gemacht haben.“
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Foto(s): © HauptBruch GbR
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