Nach dem schweren Skiunfall von Michael Schumacher am 29. Dezember im Alpen-Skiort Meribel hat die französische Justiz ihre Ermittlungen in dem Fall nun eingestellt. Das Fazit: „Es liegt kein strafbares Verhalten von irgendjemandem vor.“
Wie der französische Staatsanwalt Patrick Quincy am 17. Februar bestätigte, gibt es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden in dem Fall. Die Ausschilderung und Markierung der Piste seien „den französischen Vorschriften entsprechend“ gewesen.
In der schriftlichen Mitteilung der Staatsanwaltschaft gibt es außerdem neue Details zum Unfall – zum Beispiel, dass der siebenmalige Formel-1-Weltmeister nicht leichtsinnig gehandelt habe, als es zum Unfall kam. Schumacher sei nur viereinhalb Meter neben der markierten Piste gefahren, nicht wie zuvor berichtet acht.
Schumacher liegt seit seinem Sturz in der Universitätsklinik von Grenoble im künstlichen Koma. Nach zwei Operationen galt sein Zustand bis Ende Januar noch als kritisch. Inzwischen haben die Ärzte damit begonnen, den 45-Jährigen langsam aus dem Koma zurückzuholen.
Deine Meinung zu diesem Thema? Hier kommentieren!
Foto(s): © HauptBruch GbR
Speak Your Mind
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.