Ein Berufungsgericht in Kalifornien hat Conrad Murrays Behauptung, Michael Jackson habe sich selbst mit einer Überdosis des Narkosemittels Propofol umgebracht, ein für alle Mal zurück gewiesen. Stattdessen wurde Murrys Schuld am Tod des King of Pop im Jahr 2009 erneut bestätigt.
Die Beweislast sei eindeutig und die Propofol-Flasche in Michael Jacksons Schlafzimmer sei über und über mit Fingerabdrücken des ehemaligen Jackson-Leibarztes bedeckt gewesen, hieß es. Der 60-Jährige war am 7. November 2011 wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von vier Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.
Nach zwei Jahren kam er im Oktober 2013 wieder auf freien Fuß. Das Berufungsverfahren war sehr wichtig für Murray, weil er mit einem Erfolg neue Chancen gehabt hätte, seine Zulassung als Arzt zurück zu gewinnen.
Parallel zum Berufungsverfahren gab es vergangenen Mittwoch eine Einigung zwischen dem Londoner Versicherer „Llody’s“ und den Nachlassverwaltern des verstorbenen Michael Jackson. So ließ „Lloyd’s“ seine Klage laut einem Bericht der Promi-Seite „TMZ.com“ fallen und zahlte eine Abfindungssumme.
Zuvor hatte der Versicherer geklagt, weil er die Versicherungssumme von fast 13 Millionen Euro für die abgesagte „This It It“-Tour des King of Pop nicht zahlen wollte. Man habe beim Abschluss des Versicherungsvertrags nicht wahrheitsgemäß auf die Fragen zum Gesundheitszustand des Entertainers geantwortet und Michael Jacksons ernsthafte Drogenprobleme nicht erwähnt.
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