R. Kelly:
Freispruch im Kinderporno-Prozess!


R. Kelly muss nicht ins Gefängnis. Der R&B-Sänger wurde am Freitag von einer Geschworenen-Jury in Chicago vom Vorwurf der Kinderpornographie freigesprochen.

Laut „AP“ konnte die Anklagevertretung nach Ansicht der Geschworenen nicht zweifelsfrei belegen, dass es sich bei dem Mann, der in einem Video beim Sex mit einer Minderjährigen zu sehen ist, wirklich um Kelly handelt.

Im Laufe des Verfahrens gab es zu viele widersprüchliche Aussagen der Zeugen. So hatte eine Frau ausgesagt, mit Kelly und dem damals 13jährigen Mädchen einen Dreier gehabt zu haben. Die Verteidigung konterte, die Dame wolle nur Geld von R. Kelly erpressen.

Dann behauptete die Verteidigung, das Video könnte digital bearbeitet worden sein, was ein ehemaliger FBI-Spezialist aber widerlegte.

Zudem waren sich Verwandte des Mädchens nicht einig, ob es sich in dem Video wirklich um das angebliche Opfer handelte oder nicht.

Sowohl der 41jährige Sänger als auch das heute 23jährige Mädchen hatten immer wieder beteuert, nie Sex miteinander gehabt zu haben.

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Foto(s): © Reisig & Taylor

von TIKonline.de

Comments

  1. Marianne says:

    Schön für Kelly, aber ein fader Nachgeschmack bleibt irgendwie

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