Weil sie es nicht lassen konnte, sich trotz bestehendem Fahrverbot ans Steuer zu setzen, muß Hotelerbin und Partygirl Paris Hilton jetzt in den Knast. Wegen Alkohol am Steuer wurde die 26jährige Blondine Anfang des Jahres bereits zu einer Haftstrafe von 36 Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Anstatt nun zu versuchen, im Straßenverkehr nicht weiter negativ aufzufallen, fuhr Paris ohne gültige Fahrerlaubnis einfach weiter Auto. Und nicht nur das: Vor acht Wochen stoppte die Polizei das Partygirl nach rasanter Fahrt auf dem Sunset-Boulevard, weil sie im Dunkeln ohne Licht unterwegs war.
Zwar waren bei der Fahrt weder Drogen noch Alkohol im Spiel, doch der Sachverhalt war Anlaß genug für die Justiz in Kalifornien, zu überprüfen, ob die Millionenerbin mit dieser Aktion nicht gegen Ihre Bewährungsauflagen verstoßen hat.
Gestern nun war die Verhandlung vor einem Gericht in Los Angeles. Der Richter Michael Sauer räumte der Berühmtheit diesmal keinen Promibonus ein und griff hart durch. Die selbst anwesende Paris Hilton beteuerte zwar, nicht gewußt zu haben, daß ihr Führerschein nicht mehr gültig ist, aber das beeindruckte den Richter des Obergerichts überhaupt nicht.
So mußte die schöne Blonde bei der Urteilsverkündung vernehmen, daß ihr Partyleben zumindest vorübergehend ein Ende hat. Denn Paris muß nun definitv ab dem 5. Juni eine 45-tägige Haftstrafe in dem Frauengefängnis von Lynwood/Kalifornien antreten.
Jede Art von Hafterleichterung wie Freigang für berufliche Tätigkeiten und Hafturlaub sind ausgeschlossen. Auch die Wahl eines anderes Gefängnisses oder Heimhaft mit Überwachung der Fußfessel kommt nicht in Frage. Sollte sich Frau Hilton nicht an diese Auflagen halten, droht eine Haftverlängerung auf 90 Tage.
Bleibt abzuwarten, ob die VIP-Beauty die Zeit nutzt, um über ihr Leben nachzudenken und wir in Zukunft von weiteren Skandalen aus dem Hause Hilton verschont bleiben.
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