Lothar Matthäus:
Weiter Verwirrung um seine Scheidung


Der Verdacht der Urkundenfälschung gegen Lothar Matthäus ist vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft Salzburg stellte die Ermittlungen am Dienstag um 15:30 Uhr ein. Ob damit auch die Blitzscheidung von Lothar und Liliana Matthäus gültig ist, scheint aber weiter offen.

Während die meisten Medien berichten, Lothar wäre nun auch offiziell ein geschiedener Mann, ließ Lilianas Anwalt, Dr. Otto Urban, in einer Pressemeldung erklären, dass es sich hierbei um zwei völlig getrennte Sachverhalte handele und die Scheidung weiter auf dem Prüfstand stehe.

„Überrascht hat mich allerdings die Schlussfolgerung einiger Medien, dass damit automatisch die Scheidung gültig sei. Die Staatsanwaltschaft hat sich zum Bereich Strafrecht geäußert. Die Frage, ob die Scheidung gültig ist oder nicht, gehört zum Zivilrecht. Für diesen Bereich ist die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht zuständig. Die Entscheidung über die Nichtigkeitsklage gegen die Scheidung obliegt dem Bezirksgericht Hallein“, so der Anwalt.

Man habe die Nichtigkeitsklage gegen die Scheidung eingereicht, weil das Paar nach Art.3 EUEheVerordnung nicht rechtmäßig in Salzburg hätte geschieden werden dürfen, da weder Lothar noch Liliana Matthäus österreichische Staatsbürger sind noch ihren ständigen Aufenthaltsort in Salzburg haben, heißt es in der Presseerklärung weiter.

„Wir müssen das falsche Verfahren zum Wohle beider Beteiligten zu einem ordnungsgemäßen Abschluss bringen. Ich rechne damit, dass das Gericht erst in ein zwei Monaten entscheiden wird, wie in dem Zivilverfahren weiter verfahren wird und ob die Scheidung ungültig ist“, so Dr. Urban.


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Foto(s): © HauptBruch GbR

von TIKonline.de

Comments

  1. liliana war wohl mit ihrer abfindung nicht zu frieden oder warum der aufstand???

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