Sir Paul McCartney hat den Musikverlag Sony/ATV verklagt. In der Klage geht es um die Rechte an 267 Beatles-Songs, die McCartney und John Lennon größtenteils zwischen 1962 und 1971 geschrieben haben.
McCartney hatte die Rechte in den Sechzigerjahren an unterschiedliche Verlage verkauft. 1985 erwarb Michael Jackson den Katalog für 47,5 Millionen Dollar. Zehn Jahre später gingen die Rechte dann an den Verlag Sony/ATV, an dem Jackson mit 50 Prozent beteiligt war. Nach dem Tod Jacksons verkauften seine Erben seinen Anteil für 750 Millionen Dollar an Sony/ATV.
McCartney ist schon lange daran interessiert die Rechte zurückzuerlangen. So geht aus der Klageschrift hervor, dass er Sony /ATV schon 2008 darüber informiert habe, dass er die Rechte gemäß einer Regelung im amerikanischen Urheberrechtsgesetz nach einer bestimmten Zeit zurückfordern könne.
Der erste Song wäre dieser Regelung folgend der Song „Love Me Do“ im Oktober 2018. Weitere Hits wie „Let It Be“, „All You Need Is Love“ oder „Hey Jude“ würden bis 2026 folgen.
Sony/ATV habe auf seine Anfrage bisher allerdings nicht reagiert, weshalb er nun den Rechtsweg eingeschlagen hätte, heißt es in der Klage weiter.
Der Verlag ist von der Klage alles andere als begeistert und nannte McCartneys Schritt „unnötig und voreilig“. Man habe den höchsten Respekt vor dem Musiker und in der Vergangenheit immer gut zusammengearbeitet.
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Tja, wenn es diese Regelung gibt und McCartney schon seit längerer Zeit sein Recht einfordert, dann ist Sony wohl am kürzeren Hebel. Jetzt sind die beleidigt, weil sich McCartney nicht mehr auf der Nase rumtanzen lässt. Gut so! Gebt McCartney das zurück, was ihm rechtlich gehört.