Beyoncé hat aktuell ein Klage der ungarischen Sängerin Mitsou am Hals. Diese wirft dem US-Superstar vor, eines ihrer Lieder unerlaubt in „Drunk In Love“ verwendet zu haben.
In ihrer Klage behauptet Mitsou, im Intro von Beyoncés Hit sei eine ihrer Aufnahmen des Volksliedes „Bajba, Bajba Pelem“ aus dem Jahre 1995 zu hören. Beyoncé hätte allerdings nie die Erlaubnis dazu eingeholt.
Zudem kritisiert Mitsou, dass beide Songs inhaltlich nicht zueinander passen würden. In dem Volkslied gehe es um Hoffnungslosigkeit. Beyoncés Lied sei hingegen dazu da, „zu dem sexuellen Liedtext fremdländische Erotik“ zu propagieren.
Mitsou fordert nun ein Verbot der weiteren Verwendung ihrer Aufnahme und eine Entschädigung in nicht bekannter Höhe.
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