Im August verdonnerte das Amtsgericht Berlin Gina-Lisa Lohfink zu einer Zahlung von 20.000 Euro, weil sie zwei Männer fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt haben soll. Für Gina-Lisa war das Urteil ein Schock.
Wie sie nun dem „Stern“ erklärte, wird sie die Entscheidung des Gerichts nicht auf sich sitzen lassen. Zunächst habe sie mit ihrem Anwalt Burkhard Benecken vorgehabt in Berufung zu gehen. Doch sei ihr schnell klar geworden, dass sie eine erneute Gerichtsverhandlung nicht durchhalten würde.
Deshalb hätten sie ihre Strategie nun geändert. Anwalt Benecken erklärte dem Blatt: „Wir sind deshalb Ende Oktober vom Rechtsmittel der Berufung zum Rechtsmittel der Revision übergegangen, wir nennen das Sprungrevision.“
Bei dieser Vorgehensweise kommt es meist nicht mehr zu einer mündlichen Verhandlung, da das Urteil nur auf Rechtsfehler geprüft wird und dies größtenteils schriftlich geschieht. Die Zuständigkeit liegt deshalb nun beim Berliner Kammergericht.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
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