Menowin Fröhlich hatte zuletzt ja immer wieder betont seine unrühmliche Vergangenheit, in der er häufiger mit dem Gesetz in Konflikt geriet und sogar im Gefängnis saß, hinter sich gelassen zu haben. Doch laut der „Bild-Zeitung“ soll der „DSDS“-Zweite von 2010 rückfällig geworden sein.
Das Blatt behauptet, Fröhlich sei am 5. September 2015 in einem Drogeriemarkt von einer Überwachungskamera dabei gefilmt worden, wie er ein Parfüm hat mitgehen lassen. Auf den Bildern der Kamera sei zu sehen, wie er in Begleitung einer Frau das Fläschchen gegen 19:00 Uhr aus der Verpackung genommen und eingesteckt habe.
Fröhlich scheint sich jedoch keiner Schuld bewusst zu sein. „Ich kann nur so viel sagen: Ich wurde vor Ort nicht von einem Sicherheitsdienst gestellt und auch nicht auf einen möglichen Diebstahl aufmerksam gemacht“, wird er zitiert.
Laut der „Bild-Zeitung“ hat nun die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
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