Für Oscar Pistorius wurde jetzt eine psychologische Untersuchung angeordnet. Der Paralympia-Sieger muss sich in der psychiatrischen Klinik „Weskoppies“ im südafrikanischen Pretoria einen Monat lang täglichen Gutachten unterziehen.
Zu dieser Untersuchung, die der Sportler bereits am kommenden Montag antreten muss, verurteilte ihn heute (20. Mai) die vorsitzende Richterin Thokozile Masipa. Nachdem ein Entlastungszeuge sagte, dass der Athlet an einer Angststörung leide, soll nun sein Geisteszustand während des Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp im Februar 2013 rekonstruieren werden.
Insgesamt vier Psychiater werden der Richterin nach überprüfen, „ob der Angeklagte aufgrund einer Geisteserkrankung oder einer geistigen Störung zum Zeitpunkt des Begehens der Straftat im Sinne der Anklage strafrechtlich schuldig ist“. Das Team werde dann entscheiden, ob der 27-Jährige in der Lage ist, „die Rechtswidrigkeit seines Handelns zu erkennen“.
Die Staatsanwaltschaft forderte die Tests, da der Beschuldigte einem Zeuge nach „eine Gefahr für die Gesellschaft wäre“, was aber von der Verteidigung bestritten wurde. Sollte dem Südafrikaner tatsächlich eine Geisteskrankheit diagnostiziert werden, kann er für den Mord an seiner Freundin aufgrund einer „psychischen Erkrankung oder geistiger Behinderung“ für unschuldig erklärt werden.
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