Erstmals seit dem schweren Unfall von Michael Schumacher am 29. Dezember hat sich heute die Staatsanwaltschaft in einer Pressekonferenz zu den bisherigen Untersuchungsergebnissen geäußert.
Laut Staatsanwalt Patrick Quincy habe sich Schumacher zum Zeitpunkt des Unfalls drei bis sechs Meter abseits der gesicherten Piste befunden. In den ungesicherten Bereich war Schumacher nach Ansicht der Ermittler offenbar freiwillig gefahren. „Ich gehe davon aus, dass er aus freien Stücken die Piste verlassen hat“, so Quincy. Die Pisten seinen korrekt markiert gewesen.
Anzeichen dafür, dass der Ex-Formel-1-Weltmeister zu schnell unterwegs gewesen sein könnte, habe man bisher jedoch nicht gefunden. Weder die ca. zwei Minuten langen Videoaufnahmen aus Schumachers Helm-Kamera noch Zeugenaussagen oder die Spuren am Unfallort würden einen solchen Schluss stützen.
Warum Schumacher von der gesicherten Piste abgefahren war, konnte Quincy nicht beantworten. Das Gerücht, Schumacher habe einer anderen Person helfen wollen, belege zumindest das Helm-Kamera-Video nicht. „Man sieht keine anderen Personen, nur das Gesichtsfeld von Herrn Schumacher und den Sturz“, so Quincy. Ein weiteres Handy-Video, das ein Tourist zufällig aufgenommen haben soll und von dem der „Spiegel“ kürzlich berichtete, sei der Staatsanwaltschaft nicht bekannt.
In den nächsten Wochen werden die Ermittlungen weiter vorangetrieben, erklärte Quincy weiter.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
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