Harry Potter Autorin J.K. Rowling hat im Prozess gegen einen Fan, der eine Harry Potter-Enzyklopädie veröffentlichen wollte, von einem New Yorker Gericht Recht bekommen.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass Steven Vander Arks „Harry Potter Lexicon“ gegen Rowlings Urheberrechte verstößt und ihr irreparablen Schaden als Autorin zufüge.
Das Argument des Beklagten, Referenzwerke wie das Seine würden bei fairer Nutzung des Originalmaterials einen Mehrwert für den Leser darstellen, seien zwar grundsätzlich richtig. Nur hätte der ehemalige Bibliothekar fast ausschließlich Rowlings Ideen recycelt und kaum eigene Arbeit investiert.
Vander Ark muss nun 6.750,- Dollar Schadenersatz an Rowling und Warner Bros. zahlen, darf das Buch nicht veröffentlichen und muss auch die dazugehörige Webseite vom Netz nehmen.
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Foto(s): © Richard Young
diese Harry Potter Typen verstehen echt keinen Spaß! Die paar Kröten die der Typ mit dem Lexikon verdient hätte, hätten Frau Rowling schon nicht umgebracht!