Dieser hatte geklagt, weil zwischen 2003 und 2007 Teile der Honorare nicht gezahlt wurden. „TV21“ hatte argumentiert, „Medienkontor“ hätte bei der Produktion von Christiansens ARD-Talkshow vereinbarte Leistungen nicht erbracht und die Zahlungen entsprechend gekürzt.
Das Gericht bestätigte zwar, dass bestimmte Leistungen tatsächlich nicht erbracht wurden, ging aber von einem Pauschalvertrag aus. Deshalb seien die Kürzungen unzulässig.
Eine Gegenklage von „TV21“ auf Zahlung von 700.000,- Euro wies das Landgericht ab.
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