Ermittlungen gegen Paul McCartney eingestellt:
Der Fall war schon verjährt!


Paul McCartney
Da hat Paul McCartney ja noch einmal Glück gehabt: Der Vorwurf des Betruges, den die Altenpflegerin Bettina K. gegen den Ex-Beatle erhoben hatte, ist vom Tisch. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt. Allerdings nicht, weil McCartneys Unschuld festgestellt wurde, sondern weil die behauptete Straftat „selbst wenn es sie gegeben hätte“ längst verjährt ist, so die Staatsanwaltschaft.

Betina K. behauptet steif und fest, McCartney sei ihr Leiblicher Vater und hätte bei einem Vaterschaftstest vor mehr als 20 Jahren einen Doppelgänger vorgeschickt.

Durch die jetzige Entscheidung der Berliner Staatsanwälte kann sich McCartney zwar wieder voll und ganz dem Scheidungskrieg mit seiner Noch-Frau Heather Mills widmen, die Behauptung von Bettina K. steht aber weiterhin im Raum.

Der Fall bleibt also ungeklärt und Paul McCartney könnte immer noch eine heimliche Tochter haben. Wir werden es wohl nie erfahren …

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von TIKonline.de

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