Udo Jürgens hat die gerichtliche Auseinandersetzung über eine angebliche Vaterschaft des Schlagersängers endgültig gewonnen. Die 42-jährige Jennifer Trippel hatte vor einiger Zeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt geklagt und behauptet, eine Tochter des 78-Jährigen Musikers zu sein.
Der Familienrichter holte daraufhin ein rechtsmedizinisches Abstammungsgutachten ein. Ergebnis: Der Musiker sei nicht mit der Frau verwandt.
Die gab allerdings nicht auf und behauptete in der Folge, Jürgens hätte den Vaterschaftstest manipuliert. Die Frau war sich sicher, das eingeholte Genmaterial stamme gar nicht von dem ‚Aber bitte mit Sahne’-Entertainer. Dieser Vorwurf wurde nun endgültig vom Gericht ausgeschlossen.
Bei der Entnahme und Auswertung des Materials seien laut Gerichtsgutachten „keine durchgreifenden Mängel“ festgestellt worden. Die Klage wurde zurückgewiesen, Trippel, die sogar ein eigenes Privatgutachten gegen Jürgens hervorbrachte, stehen somit keine weiteren Rechtsmittel in dem Vaterschaftsstreit zur Verfügung.
„Die Entscheidung des Gerichts ist faktisch nicht anfechtbar“, wird dazu in einer Mitteilung erklärt.
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Foto(s): © HauptBruch GbR
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