Michael Jacksons Leibarzt wird im Prozess gegen ihn nicht als Zeuge aussagen. Dr. Conrad Murray muss sich zurzeit vor Gericht der fahrlässigen Tötung des Popstars verantworten. Dieser starb im Sommer 2009 an einer akuten Propofol-Vergiftung, nachdem der Arzt ihm angeblich eine versehentliche Übderdosis gesetzt hatte.
Wie „TMZ.com“ berichtet, haben Murrays Anwälte nun nach wochenlangen Spekulationen bestätigt, dass der Angeklagte nicht selbst in den Zeugenstand treten wird.
Angeblich waren die beiden Verteidiger Ed Chernoff und J. Michael Flanagan sich hinsichtlich dieser Entscheidung uneinig, da Ersterer der Überzeugung war, dass Murray einem Kreuzverhör nicht standgehalten hätte. Flanagan hingegen soll der Ansicht sein, dass der Arzt seine Sicht der Geschehnisse wiedergeben muss, um die Geschworenen für sich zu gewinnen.
Ein Insider verrät gegenüber „RadarOnline.com“: „Normalerweise will der Mandant immer eine Zeugenaussage machen, aber in diesem Fall wäre der Staatsanwalt David Walgren in der Lage, ihn niederzumachen. Und Dr. Murray würde einfach nicht die simplen Tatsachen in dem Prozess widerlegen können, wie zum Beispiel, dass er nicht den Notruf getätigt hat, und dass er den Notärzten im Krankenhaus und den Sanitätern nichts vom Propofol, das er Jackson verabreicht hatte, erzählt hat; und dass er nicht das angemessene Überwachungsequipment hatte.“
Sollte Dr. Murray für schuldig befunden werden, drohen ihm bis zu vier Jahre Haft.
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